Universitätsabschluss
Leistungsbescheinigung
Zeugnis
Amtlich bestätigte Übersetzungen ins Englische, Französische, Deutsche, Spanische, Italienische...
Beeidigte Übersetzer, bestellt von den örtlichen Behörden.
Bei der Ibidem Group sind wir Experten für bescheinigte Übersetzungen und arbeiten ausschließlich mit amtlich beeidigten Übersetzern für Spanisch, Katalanisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und andere europäische und asiatische Sprachen.
Wir liefern amtlich bestätigte Übersetzungen von Pässen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, eidesstattlichen Aussagen, Bekundungen, Wertpapieren, Diplomen, Zeugnissen, Vollstreckungsbescheiden, öffentlichen und anderen notariellen Urkunden, Geschäftsberichten, etc.
Wie viel kostet eine amtlich bestätigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind ein schwieriger Bereich, in dem es viel zu beachten gibt. Wann brauchen Sie wirklich eine beeidigte Übersetzung? Muss die Unterschrift legalisiert werden? Wann und wo besorgt man sich eine Haager Apostille?
Bei Ibidem bieten wir kostenlos Beratung und Hilfe.
Der einfache Weg zu Ihrer amtlich bestätigten Übersetzung.
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Der Preis für eine öffentlich bestellte Übersetzung richtet sich nach der Zielsprache.
Wählen Sie aus der Liste unten die Sprachkombination, die Sie benötigen.
Die besten Preise für beeidigte Übersetzungen ins Deutsche, Spanische, Französische, Englische und Italienische.
Andere Sprachen, wie Russisch oder Chinesisch, sind auf Anfrage erhältlich.
Was ist eigentlich eine „bescheinigte“, „bestätigte“ oder „beglaubigte“ Übersetzung?
Wie ist der Ablauf bei beeidigten Übersetzungen in Deutschland?
Beglaubigte Übersetzungen sind amtlich bestätigte Übersetzungen, die von einem Gerichtsstand in Europa, den USA und anderen Ländern akzeptiert werden. Sie erfolgen immer durch einen beeidigten Übersetzer und nach einem vorgeschriebenen Verfahren, das von Land zu Land variieren kann. Erforderlich sind sie für amtliche Dokumente, die für öffentliche Verwaltungen, Universitäten, Notare oder Gerichte bestimmt sind. Diese Behörden verlangen stets die Vorlage der Dokumente in der Amtssprache.
Alle beeidigte Übersetzungen müssen diese 3 Elemente enthalten:
- den vollständig übersetzten Text,
- das Original oder eine Kopie des ursprünglichen Textes,
- den Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.
Alle Seiten der Übersetzung sollten vom Übersetzer unterzeichnet und gestempelt sein. Darüber hinaus sollte auf der letzten Seite unten der Beglaubigungsvermerk des Übersetzers stehen, der besagt, dass die beeidigte Übersetzung eine vollständige und richtige Wiedergabe des Originals darstellt: „Als von [Gericht] öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für [Sprache] bestätige ich hiermit, dass die vorstehende Übersetzung der mir vorgelegten bestätigten deutschen Urkunde richtig und vollständig ist.“
Bestätigte Übersetzungen in Deutschland sind in § 142 Abs. 3 ZPO geregelt. Die Anforderungen an bestätigte Übersetzungen sind durch die entsprechenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer geregelt (z. B. Berlin – Präsident des Landgerichts).
Alle deutschen beeidigten Übersetzungen müssen mit der Unterschrift des Übersetzers, dessen Stempel und einem offiziellen Vermerk versehen sein, der bestätigt, dass der übersetzte Text eine richtige und vollständige Übersetzung des Originaldokuments ist. Wird das Dokument im Ausland vorgelegt, muss häufig ein Notar die Echtheit des Beglaubigungsvermerks bescheinigen. Diese Bescheinigung wird dann vom betreffenden Landgericht legalisiert.
Um in Deutschland beeidigter Übersetzer zu werden (Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer), muss man eine staatliche Prüfung als Übersetzer in der betreffenden Sprache ablegen oder einen Universitätsabschluss im Fach Übersetzung besitzen. Übersetzer müssen also ihre fachliche Eignung bei Gerichten, Behörden und Notaren nachweisen, da sie in den meisten Fällen eine quasi hoheitliche Aufgabe übernehmen. Beeidigte Übersetzer werden in Deutschland immer von den Landgerichten bestellt.
Amtlich beeidigte Übersetzungen sind für behördliche Verfahren aller Art vorgeschrieben.
Eine Beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn ein amtliches Dokument in einem Land vorgelegt werden soll, in dessen Sprache es nicht verfasst ist.
Wenn Sie zum Beispiel aus Deutschland zum Studium nach Spanien kommen, brauchen Sie eine Beeidigte deutsch-spanische Übersetzung Ihrer Zeugnisse. Gehen Sie dagegen aus Spanien zum Studium nach Deutschland, brauchen Sie eine Beeidigte deutsche Übersetzung Ihrer Zeugnisse.
Beglaubigte Übersetzungen sind etwas „Besonderes“, da sie eine zusätzliche Genauigkeitsgarantie bieten und formalen Anforderungen entsprechen müssen. Sie sind teurer und zeitaufwendiger als eine normale Übersetzung.
Wir raten Ihnen, sich genau zu erkundigen, ob Sie wirklich eine öffentlich bestellte Übersetzung brauchen. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob eine amtlich bestätigte Übersetzung notwendig ist.
Dokumente, die immer von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden müssen.
Was ist die Haager Apostille, wer stellt sie aus, muss sie auch übersetzt werden...?
Wo Sie die Apostille in Deutschland erhalten können.
Die Haager Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisation oder Validierung der Unterschrift auf einer öffentlichen oder notariellen Urkunde. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf einem Dokument. Gültig ist sie nur in den Ländern, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben.
Nur öffentliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen werden, damit sie in einem anderen Land anerkannt werden.
Das Haager Abkommen umfasst 113 Länder: Deutschland, USA, Irland, Großbritannien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Schweiz, Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Neuseeland...
Die Haager Apostille erfolgt zuerst, sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Die Beglaubigte Übersetzung ist stets der letzte Schritt.
Amtliche deutsche Dokumente können beim Bundesverwaltungsamt in Köln legalisiert werden oder bei der Verwaltungsbehörde bzw. den Justizverwaltungsbehörden in dem Bundesland, wo die Urkunde ausgestellt wurde. Die Legalisationsbehörde überprüft das Dokument, auch darauf, ob Unterschrift, Stempel oder Siegel echt sind. Zur Legalisierung des Dokuments wird dann eine gestempelte amtliche Bestätigung (eine „Apostille“) angefügt. Dies gilt nur für Dokumente, die in Deutschland ausgestellt worden sind.
Offizielle Dokumente aus Großbritannien können im UK Legalisation Office legalisiert werden. Dokumente aus den USA hingegen können in den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates legalisiert werden wo die Dokumente ausgestellt wurden.
Wo Sie eine Apostille in Spanien, Italien, oder Frankreich erhalten können.
Aufgrund der amtlichen Funktion von beeidigten Übersetzungen ist das Verfahren aufwendiger.
Bei Ibidem läuft es aber einfach und schnell ab, sodass umgehend geliefert werden kann!
Um ein Angebot anzufordern, schicken Sie uns eine E-Mail mit den gescannten Originalen oder kommen Sie in unserem Büro vorbei. Sie bekommen innerhalb einer Stunde ein exaktes Angebot.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Angebot, um das Projekt zu bestätigen, und bezahlen Sie nach Wunsch per Überweisung oder mit Kreditkarte (Website). Wir beginnen sofort mit der Übersetzung.
Wir senden Ihnen Ihre Übersetzung per E-Mail innerhalb 4 Werkstagen zu. Falls Sie die Originaldokumente bräuchten, rechnen Sie 24/48 Std. und 20€ Versandkosten ein.
Ibidem Group, Ihr zuverlässiger Übersetzungspartner.
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Wenden Sie sich bei Anliegen oder Fragen zu Ihrem Übersetzungsprojekt jederzeit gerne an uns.
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