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Bestätigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische, mit voller Rechtsgültigkeit weltweit.
Beeidigte Übersetzer, bestellt von internationalen und örtlichen Behörden.
Bestätigte Übersetzungen haben einen besonderen Status: Sie sind wortgetreue Übersetzungen, versehen mit Unterschrift, Stempel und Vermerk eines amtlich beeidigten Übersetzers.
Erfahren Sie, was genau bestätigte , amtliche oder bestätigte Übersetzungen sind, wann sie benötigt werden, wer sie ausstellen darf, wie viel sie kosten ... Erfahren Sie, warum in manchen Fällen eine „Haager Apostille“ erforderlich ist.
Wir helfen Ihnen gerne! Unten finden Sie nützliche Informationen zu beglaubigten Übersetzungen. Und wenn Sie noch immer nicht genau wissen, was Sie benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir klären sämtliche Fragen.
Was genau ist eine „beglaubigte“ Übersetzung?
Sind Sie sicher, dass Ihre Übersetzung beglaubigt sein muss?
Brauchen Sie eine „Haager Apostille“?
Wir sind amtlich beeidigte Übersetzer und bieten unterschriebene und gestempelte, amtlich bestätigte Übersetzungen ins Englische an.
Wir fertigen jede Woche Dutzende bestätigte Übersetzungen ins Englische an: Titel und Diplome, Zertifikate, Urkunden, eidesstattliche Erklärungen, Jahresabschlüsse, Lieferbedingungen, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Zustellungsurkunden, Unternehmenssatzungen, Garantieerklärungen, Vorladungen, Testamente, Auszüge aus dem Handelsregister, Heiratsurkunden, Adoptionspapiere, etc.
Deshalb sind unsere Preise so konkurrenzfähig und unsere Bearbeitungszeiten so kurz!
Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung ins Englische?Was ist eigentlich eine „amtliche“, „bestätigte“ oder „beglaubigte“ Übersetzung?
Was versteht man in Großbritannien und den USA unter beglaubigten Übersetzungen und beeidigten Übersetzern?
„Beglaubigte Übersetzung“ ist der umgangssprachliche Begriff für bestätigte bzw. bescheinigte Übersetzungen. Das sind wortgetreue Übersetzungen mit weltweiter Rechtsgültigkeit, unterschrieben und gestempelt von beeidigten Übersetzern, nach einem Verfahren, das sich von Land zu Land deutlich unterscheidet.
In Großbritannien gibt es die Figur des sogenannten beeidigten Übersetzers gar nicht. Eigentlich könnte jeder zu einem Notar oder Commissioner for Oaths gehen und einen Eid ablegen, der besagt, dass "to his true knowledge and understanding the translation is faithfull and exact". Für Übersetzungen angefordert von Ministerium oder "Home Office" (Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Familien-Aufenthaltserlaubnis ("EEA Family Permit"), etc.), erfordert die SIA (Security Industry Authority), dass der Übersetzer Mitglied des Chartered Institute of Linguists (CIOL) oder des Institute of Translation and Interpreting (ITI) ist. In der Praxis jedoch, wird auch dies von Universitäten und anderen amtlichen Behörden erfordert.
Auch in den USA gibt es den sogenannten "beeidigten Übersetzer" nicht. Noch dazu ändern sich Gesetzte von Staat zu Staat. Grundsätzlich kann jeder eine solche Übersetzung ausführen solange ein Eid oder eine eidesstattliche Versicherung beigefügt wird.
Die Haager Apostille ist das vereinfachte Legalisationsverfahren, das in allen Ländern angewandt wird, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben. Sie bestätigt, dass der Unterzeichner Ihres Dokuments in Ihrem Land eine anerkannte Institution ist und hat die Form eines großen Siegels mit der EU-Flagge. Die Apostille muss ebenfalls übersetzt werden.
Offizielle Dokumente in Großbritannien können im UK Legalisation Office legalisiert werden. Das Legalisation Office überprüft die Echtheit des Dokuments, inklusive der Unterschrift und Stempel, und versieht es mit einem ofiziell gestempelten Dokument (die "Apostille"). Dieser Prozess ist nur gültig für die Dokumente die auch in Großbritannien ausgestellt wurden.
Dokumente der föderalen Ebene, bestimmt für Länder des Haager Abkommens (wie z.B. Dokumente unterschrieben im U.S. Federal Official, von einem American Consular Officer, Military Notary, Judge Advocate oder einem foreign Consul diplomatic official), bekommen die Apsotille im U.S. Department of State Authentications Office.
Dokumente der staatlichen Ebene, bestimmt für Länder des Haager Abkommens (wie z.B. notarielle oder Zulassungsdokumente), bekommen die Apostille von der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates.
Bestimmte Dokumente erfordern immer eine bestätigte Übersetzung
mit dem Stempel und der Unterschrift eines amtlich beeidigten Übersetzers.
In Großbritannien finden alle Verwaltungsvorgänge in englischer Sprache statt.
Das macht es notwendig, bestätigte Übersetzungen der deutschsprachigen Originale vorzulegen.
Englisch ist in Großbritannien alleinige Amtssprache (neben Katalanisch und den anderen Regionalsprachen). Keine englische Institution akzeptiert ein deutschsprachiges Dokument, dem keine bestätigte Übersetzung beiliegt. Diese muss von einem beeidigten Übersetzer, anerkannt durch das spanische „Ministerio de Asuntos Exteriores“ (MAE), unterschrieben, gestempelt und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein.
Wenn Sie aus Deutschland, Österreich oder der Deutschschweiz zum Studium nach Großbritannien kommen, brauchen Sie eine bestätigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse aus dem Deutschen ins Englische, um an einer englischen Universität zum Studium zugelassen zu werden.
Wir liefern jede Woche bestätigte Übersetzungen ins Englische: Titel und Diplome, eidesstattliche Erklärungen, Urkunden, Jahresabschlüsse, Unternehmenssatzungen, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, Vorladungen, Gerichtsbescheide, Testamente, Auszüge aus dem Handelsregister etc.
Wir raten Ihnen, sich genau zu erkundigen, ob Ihre Übersetzung ins Englische beglaubigt sein muss, denn bestätigte Übersetzungen kosten mehr und dauern länger als Standard-Übersetzungen.
Wie viel kostet eine bestätigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische?
Schicken Sie uns Ihre Originale per E-Mail zu und wir nennen Ihnen innerhalb einer Stunde einen genauen Preis.
Die Standard-Lieferfrist für eine bestätigte Übersetzung beträgt in etwa eine Woche.
Aber bei Ibidem bieten wir eilige Übersetzungen an, die wir in 2-3 Tagen liefern können.
Aufgrund der amtlichen Funktion von beglaubigten Übersetzungen ist das Verfahren aufwendiger.
Bei Ibidem läuft es aber einfach und schnell ab, sodass umgehend geliefert werden kann!
Um ein Angebot anzufordern, schicken Sie uns eine E-Mail mit den gescannten Originalen oder kommen Sie in unserem Büro vorbei. Sie bekommen innerhalb einer Stunde ein exaktes Angebot.
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Angebot, um das Projekt zu bestätigen, und bezahlen Sie nach Wunsch per Überweisung oder mit Kreditkarte (Website). Wir beginnen sofort mit der Übersetzung.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail, unterschrieben und gestempelt, innerhalb der vereinbarten Frist (4-5 Tage). Auf Kundenwunsch können wir das Dokument in Papierform liefern (Versandkosten fallen an).
Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Dokumenten und wir senden Ihnen innerhalb einer Stunde ein Angebot.
Sie können auch telefonisch mit einem unserer Mitarbeiter sprechen oder an info@ibidemgroup.com schreiben.
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Wenden Sie sich bei Anliegen oder Fragen zu Ihrem Übersetzungsprojekt jederzeit gerne an uns.
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